Kinder sind unser Glück und unser ganzer Stolz. Deshalb möchten wir unsere Kleinen rundum schützen. Aber was passiert, wenn Ihr Kind eine schwere Krankheit oder einen schweren Unfall erleidet?
Das Kinderschutzpaket ist für Sie da, wenn es darauf ankommt – mit einer lebenslangen Rente und einer Kapitalzahlung, die Ihnen die finanziellen Belastungen abnimmt.
Der Leistungsfall ist aufgrund von medizinischen Kriterien eindeutig festgelegt. Deshalb steht von Anfang an fest, in welchen Fällen geleistet wird.
Sie können das Kinderschutzpaket bereits für Kinder ab dem dritten Lebenstag abschließen. Das Höchsteintrittsalter beträgt 14 Jahre. Von Beginn an besteht ein monatliches Kündigungsrecht.
»Die Police ist eine gelungene Innovation und eignet sich wegen der umfangreichen Leistungen sehr gut als Absicherung für Minderjährige.«
Detlev Pohl, freiberuflicher Journalist und Buchautor, spezialisiert auf Geldanlagen, Versicherungen und Immobilien sowie auf das Thema Altersvorsorge; publiziert 2011 in portfolio INTERNATIONAL
Das Kinderschutzpaket zahlt Ihrem Kind bei schwerwiegenden Krankheits- oder Unfallfolgen eine lebenslange Rente. Die Höhe – 500 Euro, 1.000 Euro oder 1.500 Euro monatlich – legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest.
Zusätzlich zur monatlichen Rentezahlung erhält Ihr Kind eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 50.000 Euro.
Das Reha-Management des Kinderschutzpakets unterstützt Sie bei der Wiedereingliederung Ihres Kindes in den Alltag.
Bei schweren Operationen oder bei einer Krebsdiagnose erhalten Sie eine Sofortzahlung in Höhe einer halben Jahresrente.
Muss Ihr Kind ins Krankenhaus, stehen ihm privatärztliche Behandlung, Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl (z. B. Kinderklinik) und bis zum fünften Lebensjahr Unterbringung für eine Begleitperson zu.*
Rund um die Uhr bieten wir Ihnen eine telefonische Beratung und informieren Sie über Ärzte, Krankenhäuser, Diagnosen und Therapien.
Kommt es bei Ihnen zu Verdienstausfällen, weil Sie Ihr Kind zu Hause pflegen, erhalten Sie ab der siebten Woche finanzielle Unterstützung.
Im Todesfall des Versicherungsnehmers übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
Sie haben von Beginn an ein monatliches Kündigungsrecht.
Wir begleiten unsere kleinen Kunden (gilt bei Vertragsabschluss bis zum 9. Lebensjahr) im Rahmen des Programms Kinder!Kinder! mit vielen nützlichen Tipps und Geschenken, damit sie sicher groß werden.
*Die Krankhauszusatzversicherung ist – beispielsweise für bereits Privatversicherte – abwählbar.